29.
Oktober 2010
Fortsetzung
des LÜDENSCHEIDER
SCHÜTTEL-BABY-PROZESSes
Beitrag verfasst von:Rechtsanwalt Dirk Löber
Am
18.10.2010 hatte ich an dieser Stelle über den ersten
Verhandlungstag im Lüdenscheider
Schüttel-Baby-Prozess
berichtet [Blogeintrag lesen]. Gestern
wurde die Strafverhandlung vor dem Amtsgericht Lüdenscheid
fortgesetzt. Gestern
wurde die Strafverhandlung vor dem Amtsgericht Lüdenscheid
fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft meiner Mandantin weiterhin
vor, am 01.12.2009 ihren Sohn durch eine brutale
Schüttelattake in Lebensgefahr gebracht zu haben.
Im zweiten Verhandlungstermin wurde nur eine einzige Zeugin vernommen, und zwar eine Erzieherin, von der meine Mandantin derzeit pädagogisch und psychologisch betreut wird. Es bleibt dabei, dass ein zweites Gutachten eingeholt werden soll. Ein weiterer medizinischer Sachverständiger soll im Sinne der Verteidigung belegen, dass die Hirnblutungen des Kindes nicht zwingend durch ein Schütteln entstanden sein müssen. Der Prozess wird am 18.11.2010 fortgesetzt.
Die Verhandlung wurde von der Lokalpresse mit großem Interesse verfolgt. Dies zeigt der Bericht der Lüdenscheider Nachrichten vom 29.10.2010:

Im zweiten Verhandlungstermin wurde nur eine einzige Zeugin vernommen, und zwar eine Erzieherin, von der meine Mandantin derzeit pädagogisch und psychologisch betreut wird. Es bleibt dabei, dass ein zweites Gutachten eingeholt werden soll. Ein weiterer medizinischer Sachverständiger soll im Sinne der Verteidigung belegen, dass die Hirnblutungen des Kindes nicht zwingend durch ein Schütteln entstanden sein müssen. Der Prozess wird am 18.11.2010 fortgesetzt.
Die Verhandlung wurde von der Lokalpresse mit großem Interesse verfolgt. Dies zeigt der Bericht der Lüdenscheider Nachrichten vom 29.10.2010: