18.
Oktober 2010
LÜDENSCHEIDER
SCHÜTTEL-BABY-PROZESS Hat begonnen!
Beitrag verfasst von:Rechtsanwalt Dirk Löber
Am
01.12.2010 soll eine von mir als Strafverteidiger vertretene
Kindesmutter ihren Säugling schwer mißhandelt haben.
Ihr wird
vorgeworfen, durch heftiges Schütteln ihres heute 18 Monate
alten Sohnes ein Schütteltrauma verursacht zu haben. Unter
einem Schütteltrauma (auch Shaken Baby Syndrom - kurz: SBS -
genannt) versteht man ein durch heftiges Schütteln
des Babys verursachtes Schädel-Hirn-Trauma. Meine Mandantin
bestreitet die Tat.
Sie gibt an, dass ihr Sohn aus seinem Maxi-Cosi gefallen sei. Dass das Leben des Kindes gerettet werden konnte, ist dem Umstand zu verdanken, dass die junge Mutter sofort den Notarzt verständigte. Ein medizinisches Gutachten soll angeblich belegen, dass die Einblutungen im Kopf des Kindes für ein mehrmaliges Schütteln des Kindes sprechen. Der Prozess gegen die 30-jährige Frau hat am 15.10.2010 begonnen und sorgte in der Presse für großes Aufsehen. Exemplarisch kann insoweit auf die Berichterstattung der Westfälischen Rundschau vom 16.10.2010 verwiesen werden:

Auf meinen Beweisantrag hin wird nun ein zweites Gutachten eingeholt. Ein weiterer medizinischer Sachverständiger soll belegen, dass die Hirnblutungen des Kindes nicht zwingend durch ein Schütteln entstanden sein müssen, sondern auch mit dem Unfallgeschehen in Einklang gebracht werden können, welches meine Mandantin geschildert hat. Der Prozess wird am 28.10.2010 fortgesetzt.
Sie gibt an, dass ihr Sohn aus seinem Maxi-Cosi gefallen sei. Dass das Leben des Kindes gerettet werden konnte, ist dem Umstand zu verdanken, dass die junge Mutter sofort den Notarzt verständigte. Ein medizinisches Gutachten soll angeblich belegen, dass die Einblutungen im Kopf des Kindes für ein mehrmaliges Schütteln des Kindes sprechen. Der Prozess gegen die 30-jährige Frau hat am 15.10.2010 begonnen und sorgte in der Presse für großes Aufsehen. Exemplarisch kann insoweit auf die Berichterstattung der Westfälischen Rundschau vom 16.10.2010 verwiesen werden:
Auf meinen Beweisantrag hin wird nun ein zweites Gutachten eingeholt. Ein weiterer medizinischer Sachverständiger soll belegen, dass die Hirnblutungen des Kindes nicht zwingend durch ein Schütteln entstanden sein müssen, sondern auch mit dem Unfallgeschehen in Einklang gebracht werden können, welches meine Mandantin geschildert hat. Der Prozess wird am 28.10.2010 fortgesetzt.