ihr gutes Recht in lüdenscheid
Gemäß unserem
eigenen Qualitätsanspruch und den hohen
Qualitätserwartungen unserer Mandanten haben wir unser
Kanzleimanagement einer Überprüfung durch eine
externe Zertifizerungsgesellschaft unterzogen. Seit dem 27.11.2012 ist
die Büroorganisation unserer Rechtsanwaltskanzlei
gemäß DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Die
Zertifizierung erfolgte durch die DEKRA Certification GmbH
(Zertifikats-Reg.-Nummer 91109745/1-29). Sämtliche
Abläufe in unserer Büroorganisation sind entsprechend
der weltweit einheitlichen Dienstleistungsnorm DIN EN ISO 9001:2008
standardisiert und in unserem Qualitätsmanagement-Handbuch
dokumentiert. Die Arbeitsabläufe in unserem Büro sind
nun straff organisiert und werden fortlaufend optimiert. Auf diese
Weise ist bei der Mandatsbearbeitung ein hoher und einheitlicher
Qualitätsstandard gewährleistet.
Diesen Meilenstein haben wir vor allem dem
tatkräftigen Einsatz unserer Qualitätsbeauftragten,
Marion Löber, zu verdanken, die unser Kanzleiteam seit 2010
verstärkt. mehr...
Weitere Internetseiten unserer Kanzlei
- www.MIETRECHT-lüdenscheid.deSeite besuchen
- www.STRAFRECHT-lüdenscheid.deSeite besuchen
- www.ARBEITSRECHT-lüdenscheid.deSeite besuchen
- www.FAMILIENRECHT-lüdenscheid.deSeite besuchen
Ab 01.10.2016 in Bürogemeinschaft
mit Rechtsanwalt Petereit
Fachanwalt für StrafrechtWilhelmstr. 24, 58511 Lüdenscheid
Ab 01.07.2017 in Bürogemeinshaft
mit Rechtsanwältin Teller
Fachanwältin für Familienrecht und MedizinrechtWilhelmstr. 24, 58511 Lüdenscheid
RECHTSGEBIETE |
FACHANWÄLTE - KEINE "FACHIDIOTEN" |
|||||
| Wir sind Fachanwälte
für Strafrecht, Arbeitsrecht sowie Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht. Damit haben wir uns der immer
stärker werdenden Forderung nach anwaltlicher Spezialisierung
gestellt. Dass diese Spezialisierung mit dem Erwerb von
Fachanwaltstiteln einhergeht, entspricht dem Selbstverständnis
unserer Rechtsanwaltskanzlei und dem Anspruch der Rechtsuchenden nach
qualitativ bestmöglicher Beratung. Trotz der von uns
erworbenen Fachanwaltsqualifikationen verstehen wir uns nach wie vor
als Generalisten und bieten unserer Mandantschaft deshalb auch in
anderen Rechtsgebieten fachkompetente Beratung aus einer Hand, vor
allem in folgenden Bereichen: Familienrecht,
Mietrecht, Verkehrsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Schadensrecht,
Kaufrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Nachbarrecht,
Pferderecht, Versicherungsrecht, privates Baurecht und Vertragsrecht.
Haben Sie von Ihrem Vermieter oder Arbeitgeber eine unberechtigte
Kündigung erhalten? Benötigen Sie eventuell die
Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers, weil Sie
unversehens in das Fadenkreuz der Strafermittlungsbehörden
geraten sind? Haben Sie sich soeben von Ihrem Ehepartner getrennt und
denken deshalb ernsthaft über eine Scheidung nach? Sind Sie
das unschuldige Opfer eines Verkehrsunfalls, ärztlichen
Behandlungsfehlers oder eines sonstigen Schadensereignisses geworden
und wissen nun nicht, wieviel Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld
Ihnen genau zusteht? Hat Sie der Verkäufer arglistig
getäuscht, indem er Ihnen erhebliche Mängel der
Kaufsache nicht offenbarte? Oder haben Sie sozialrechtliche
Fragestellungen, etwa im Zusammenhang mit der Beanspruchung einer Rente
oder den vertraglichen Leistungen der privaten oder gesetzlichen
Krankenversicherung? Haben Sie Streit mit Ihrem Nachbarn oder sind an
einer erbrechtlichen Auseinandersetzung beteiligt? Brauchen Sie
juristische Hilfe im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines
Reitpferdes? Liegt Ihr Anliegen womöglich im Bereich der
Vertragsprüfung oder benötigen Sie Allgemeinen
Geschäftsbedigungen (AGB) für Ihr kleines oder
mittleres Unternehmen? Egal - bei uns sind Sie genau richtig! Wir sind
ein eingespieltes Anwaltsteam und ergänzen uns nicht nur
fachlich, sondern auch menschlich. Bei uns erwartet Sie keine
Massenabfertigung, sondern eine individuelle Rechtsberatung, die genau
auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zurechtgeschnitten ist. Wir
vermeiden langwierige und komplizierte Abstimmungs- und
Entscheidungsprozesse, wie sie in vielen Großkanzleien
üblich sind. Wir verstecken uns auch nicht hinter juristischen
Fachausdrücken, sondern stellen die Probleme transparent und
verständlich dar, denn nur so lassen sich gemeinsam mit der
Mandantschaft zielorientierte Lösungen entwickeln.
Kurz gesagt: In unserer Rechtsanwaltskanzlei erwarten Sie
hochmotivierte Rechtsanwälte, die trotz des erworbenen
Fachwissens nicht die Bodenhaftung verloren haben und auch
außerhalb ihrer Spezialgebiete eine erstklassige Vertretung
gewährleisten. |
RECHTSANWALT LÖBER
Rechtsanwalt
Löber wurde 1960 in Lüdenscheid geboren. Er ist in
zweiter Ehe verheiratet und ein glücklicher
Patchworkfamilienvater. Nach seiner Studienzeit, die er in
Münster verbrachte, zog es ihn wieder zurück in seine
Heimatstadt, wo er zunächst als Rechtsreferendar
tätig war. Dort ist er seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen
und ununterbrochen selbständig tätig. Im Jahre 2003
gründet er gemeinsam mit Rechtsanwalt Sonneborn die
Sozietät Löber & Sonneborn mit dem Ziel, den
Kreis seiner Stammmandantschaft noch weiter auszubauen. Seit mehr als
15 Jahren bearbeitet Rechtsanwalt Löber
schwerpunktmäßig unterschiedlichste Mandate aus dem
Bereich des Strafrechts. Seine speziellen Kenntnisse in allen Bereichen
des Strafrechts vertiefte er 2009 durch den erfolgreichen Besuch eines
Fachanwaltslehrganges. Am 17.06.2010 wurde ihm von der
Rechtsanwaltskammer Hamm die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichnung
Fachanwalt für Strafrecht führen zu dürfen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Verkehrsrecht.
Auf diesem Rechtsgebiet ist er nicht nur als Strafverteidiger
tätig, sondern befasst sich gleichsam mit der zivilrechtlichen
Regulierung von Verkehrsunfällen unter Beachtung der aktuellen
Rechtsprechung. Dabei bemüht er sich stets um eine ebenso
rasche wie unbürokratische Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen
Haftpflichtversicherung. Aber auch als Familienrechtler
genießt Rechtsanwalt Löber einen ausgezeichneten
Ruf. Vor allem in Scheidungssachen erweist er sich als ein besonders
einfühlsamer Zuhörer, der sich immer darum
bemüht, auch den Menschen hinter dem Rechtsproblem zu sehen.
Mit der gleichen Einstellung bearbeitet er auch Fälle des
Sozialrechts, vor allem Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten.
Rechtsanwalt Löber steht seiner Mandantschaft auch
außerhalb der oben genannten Rechtsgebiete einsatzbereit zur
Seite. Die Spannbreite seiner Tätigkeit umfasst beispielsweise
auch das Medizinrecht einschließlich des Arzthaftungsrechts,
nachbarrechtliche Fälle sowie das allgemeine Schadensrecht. So
ist er unter anderem Opfern von Unfällen - auch
außerhalb des Straßenverkehrs - dabei behilflich,
gegen den Schädiger zivilrechtliche
Schadensersatzansprüche durchzusetzen, damit die erlittenen
Nachteile wenigstens finanziell kompensiert werden. mehr...RECHTSANWALT SONNEBORN
Rechtsanwalt
Sonneborn wurde 1967 in Hagen geboren, ist verheiratet und Vater zweier
Kinder. An der Ruhr-Universität Bochum absolvierte er
erfolgreich das Studium der Rechtswissenschaften. Schon
während seiner Referendarzeit war er in Lüdenscheid
tätig und ist dort seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Als
besonderen Schwerpunkt seiner Berufsausübung hat Rechtsanwalt
Sonneborn das Arbeitsrecht ausgewählt. Schon im Jahr 2005
wurde ihm die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichung Fachanwalt
für Arbeitsrecht zu führen. Als solcher vertritt er
fast ausschließlich Arbeitnehmer und
Führungskräfte und hat dabei umfangreiche Erfahrungen
und Kenntnisse gesammelt, die durch den Besuch von
Fortbildungsveranstaltungen ausgebaut werden. Die
Führung von Kündigungsschutzverfahren und
außergerichtlichen Abfindungsverhandlungen gehört zu
seinen alltäglichen Aufgaben. Er setzt sich mit
großem Engagement dafür ein, dass Arbeitnehmer ihren
Arbeitsplatz entweder behalten können oder die Beendigung des
Arbeitsverhältnisses wenigstens zu zufrieden stellenden
finanziellen Konditionen erfolgt. Aber auch auf dem Gebiet des
Mietrechts hat Rechtsanwalt Sonneborn schon hunderte von
Fällen bearbeitet und auf diese Weise reichhaltige praktische
Erfahrungen erworben. Seit 2007 ist er Fachanwalt für
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und führt Mietprozesse
jeder Art. Die Gestaltung und der Abschluss von Mietverträgen
und Mietaufhebungsvereinbarungen gehört zu seinen
vornehmlichen Aufgaben, ebenso die Erklärung von
Kündigungen, die Anzeige von Mietmängeln und die
Geltendmachung von Forderungen und Ansprüchen. Trotz der
erworbenen Fachanwaltsqualifikationen versteht sich Rechtsanwalt
Sonneborn nach wie vor als Generalist und steht seiner Mandantschaft
deshalb auch außerhalb des Arbeitsrechts und Mietrechts
hilfreich und kompetent zur Seite, und zwar insbesondere auf folgenden
Gebieten des Zivilrechts: EDV-Recht, privates Baurecht, Erbrecht,
Haftpflichtrecht, Internetrecht, Kaufrecht, Leasingrecht,
Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht und allgemeines
Zivilrecht. Als Freizeitreiter gilt sein besonderes Interesse
darüber hinaus dem Pferderecht. Auf diesem Rechtsgebiet
befasst er sich vor allem mit dem Pferdekaufrecht. Seit dem Jahr 2010
ist er im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Hamm als Dozent für
die anwaltsorientierte Juristenausbildung der Rechtsreferendare im
Landgerichtsbezirk Hagen auf dem Gebiet des Mietrechts und des privaten
Baurechts zuständig und hofft, auf diesem Wege sein Wissen an
junge Juristen weitergeben zu können. mehr...UNSERE PHILOSOPHIE
"Ihr Erfolg ist auch
unser Erfolg!" Mit dieser Einstellung setzen wir uns
dafür ein, Ihre rechtlichen Interessen umfassend
wahrzunehmen und - falls erforderlich - auch nachhaltig zu
erkämpfen. Davon profitieren letzten Endes auch wir selbst,
denn nur zufriedene Mandanten sind bereit, unsere Kanzlei
weiterzuempfehlen. Wir sind davon überzeugt, dass die
Herstellung einer hohen Mandantenzufriedenheit nach wie vor die beste
Form der anwaltlichen Werbung
ist. Daher ist es wichtig zu
erfahren, wie die Mandanten unsere Leistungen bewerten. Der
Umgang mit konstruktiv geäußerter Kritik ist ein
wichtiger Bestandteil unseres Qualitätsmanagements.
Wir nehmen uns jede Beanstandung zu Herzen, um
künftig Negatives zu vermeiden und Positives zu
verstärken. Diese Auseinandersetzung mit kritischen Anregungen
hat in der Vergangenheit zu einer permanenten Optimierung der
Arbeitsabläufe in unserer Rechtsanwaltskanzlei
geführt. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen.
Der
eigene Arbeitsplatz dient nicht nur der Sicherung des laufenden
Lebensunterhaltes, sondern bildet nach dem Selbstverständnis
der meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eine wesentliche
Grundlage ihrer gesellschaftlichen Anerkennung. Nach dem Zugang einer
Kündigung haben demzufolge die meisten Menschen das
Gefühl, sprichwörtlich den Boden unter den
Füßen zu verlieren. Die Zeit, um sich von diesem
Schreck zu erholen, ist verhältnismäßig
knapp bemessen, da eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer
Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung
erhoben werden muss. In dieser von
Existenzängsten und Zeitruck gekennzeichneten
Ausnahmesituation können schwere Fehler begangen werden. Von
einer Kündigung betroffene Arbeitnehmer sollten daher
möglichst früh qualifizierte Rechtsberatung in
Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Sonneborn steht gekündigten
Arbeitnehmern meistens noch am Tage der ersten Kontaktaufnahme - auf
jeden Fall innerhalb von 24 Stunden - für einen
ausführlichen Beratungstermin zur
Verfügung. Um zu verhindern, dass er bis dahin nicht
zu negativen Weichenstellungen kommt, sollten betroffene Arbeitnehmer
zehn wichtige Verhaltensregeln unbedingt beherzigen: mehr ...
Auch wenn die
offiziellen Statistiken erstmals seit dem Jahr 2005 leicht
rückläufige Zahlen aufweisen, haben die rund 50 in
Deutschland tätigen Abmahnkanzleien im Jahre 2011 immerhin
noch schätzungsweise 220.000 Schreiben verschickt. Im
Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung hilft es nicht
weiter, in Panik zu verfallen und eines der im Internet kursierenden
Musterschreiben für eine modifizierte
Unterlassungserklärung ohne sachkundige Rechtsberatung zu
verwenden, denn falsch formulierte Erklärungen können
erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Stattdessen sollten Sie Ruhe bewahren und auch davon absehen, sich den
dringend benötigten Rechtsrat in einem der unzähligen
Internetforen zu beschaffen. Dafür ist die Rechtsmaterie viel
zu kompliziert. Wenn Sie folgenschwere Fehler vermeiden wollen,
empfiehlt sich die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts. In den
allermeisten Fällen macht sich anwaltliche Hilfe in
Abmahnsachen bezahlt. Die dadurch entstehenden Kosten liegen meist
deutlich unter dem geforderten Vergleichsbetrag. Einem auf die
Bearbeitung von Filesharing-Fällen spezialisierten
Rechtsanwalt gelingt es oft, die geltend gemachten Ansprüche
als unbegründet zurückzuweisen, so dass an die
Gegenseite gar nichts zu zahlen ist. Zumindest wird sich durch die
Einschaltung des Juristen eine lohnenswerte Reduzierung des
Kostenerstattungsbetrages erreichen lassen. Auf
jeden Fall sollte die anwaltliche Abmahnung wegen
P2P-Filesharings stets ernst genommen werden. Wird auf die
Abmahnung nicht innerhalb der gesetzten Fristen reagiert, so droht den
Abgemahnten eine einstweilige Verfügung oder gar eine
Unterlassungsklage. Wegen der hohen Streitwerte kann dies enorme
Prozesskosten auslösen. Auf der anderen Seite sollten sich die
Betroffenen nicht dazu verleiten lassen, vorschnell
möglicherweise nicht bestehende Ansprüche zu
erfüllen. Von daher ist insbesondere davon abzuraten, die den
Abmahnungen in der Regel beigefügten
Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterzeichnen.
Stattdessen sollte eine Überprüfung und Beratung
durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen, der Ihnen im Zweifel
gerne bei der Abfassung einer abgewandelten
Unterlassungserklärung behilflich sein wird. mehr...
AKTUELLES: ERSTE HILFE FÜR GEKÜNDIGTE ARBEITNEHMER
Der
eigene Arbeitsplatz dient nicht nur der Sicherung des laufenden
Lebensunterhaltes, sondern bildet nach dem Selbstverständnis
der meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eine wesentliche
Grundlage ihrer gesellschaftlichen Anerkennung. Nach dem Zugang einer
Kündigung haben demzufolge die meisten Menschen das
Gefühl, sprichwörtlich den Boden unter den
Füßen zu verlieren. Die Zeit, um sich von diesem
Schreck zu erholen, ist verhältnismäßig
knapp bemessen, da eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer
Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung
erhoben werden muss. In dieser von
Existenzängsten und Zeitruck gekennzeichneten
Ausnahmesituation können schwere Fehler begangen werden. Von
einer Kündigung betroffene Arbeitnehmer sollten daher
möglichst früh qualifizierte Rechtsberatung in
Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Sonneborn steht gekündigten
Arbeitnehmern meistens noch am Tage der ersten Kontaktaufnahme - auf
jeden Fall innerhalb von 24 Stunden - für einen
ausführlichen Beratungstermin zur
Verfügung. Um zu verhindern, dass er bis dahin nicht
zu negativen Weichenstellungen kommt, sollten betroffene Arbeitnehmer
zehn wichtige Verhaltensregeln unbedingt beherzigen: mehr ... 
