22.
Oktober 2010
STRAFRECHT:
MEDIKATION ALS BEWÄHRUNGSWEISUNG
Beitrag verfasst von:Rechtsanwalt Dirk Löber
Die
Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht
übersteigt, kann gemäß § 56 StPO
zur
Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht bestimmt die Dauer
der
Bewährungszeit. Sie darf fünf Jahre nicht
überschreiten
und zwei Jahre nicht unterschreiten (§ 56a StPO). Im
Zusammenhang
mit der Bewährungsstrafe kann das Gericht dem Verurteilten
Auflagen (§ 56b StPO) und Weisungen (§ 56c StPO)
erteilen.Verstößt der Verurteilte in grober und
beharrlicher Weise gegen die Weisungen und Auflagen oder begeht er
während der Bewährungszeit weitere Straftaten, so
kann
die Bewährung widerrufen werden. Dann ist die Strafe in voller
Länge zu verbüßen. Alternativ besteht die
Möglichkeit, die Bewährungszeit zu
verlängern und
schärfere Auflagen oder Weisungen zu erteilen.
Soweit ein Zusammenhang zwischen der Straffälligkeit und einer Drogenabhängigkeit bzw. einer psychischen Erkrankung des Verurteilten besteht, kann es sachdienlich sein, als Weisung im Sinne des § 56c StPO eine Heilbehandlung des Täters anzuordnen. Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich diese Möglichkeit der Vermeidung einer Haftstrafe stets im Auge. Dies belegt ein Fall, über den das Amtsgericht Lüdenscheid am 21.10.2010 zu entscheiden hatte.
Der Fall: Die 31-jährige Angeklagte leidet an einer chronischen Schizophrenie und ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Vor allem dann, wenn sie die vom Arzt verschriebenen Medikamente entweder gar nicht oder nur unregelmäßig einnimmt, neigt sie zur Begehung von Vermögensdelikten. Wegen einer erneut von ihr begangenen Tat stand die Frau gestern wieder einmal vor Gericht und musste diesmal die Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe befürchten. Der Fall sorgte auch in der hiesigen Presse für Aufsehen, wie der nachfolgende Bericht der Lüdenscheider Nachrichten vom 22.10.2010 zeigt:

Die Entscheidung: Auf meinen Vorschlag hin kam die Angeklagte noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon. Ihr wurde - ebenfalls auf mein Anraten hin - die Weisung erteilt, von nun an regelmäßig Medikamente gegen ihre psychische Erkrankung (chronische Schizophrenie) einzunehmen, damit sich die Gefahr der Wiederholung von Straftaten deutlich verringert. Es bleibt zu hoffen, dass sich die achtfach vorbestrafte Frau an diese Weisung hält und von nun an ein straffreies Leben führt.
Amtsgericht Lüdenscheid, Urteil vom 21.10.2010 - 52 Ds 58/09
Soweit ein Zusammenhang zwischen der Straffälligkeit und einer Drogenabhängigkeit bzw. einer psychischen Erkrankung des Verurteilten besteht, kann es sachdienlich sein, als Weisung im Sinne des § 56c StPO eine Heilbehandlung des Täters anzuordnen. Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich diese Möglichkeit der Vermeidung einer Haftstrafe stets im Auge. Dies belegt ein Fall, über den das Amtsgericht Lüdenscheid am 21.10.2010 zu entscheiden hatte.
Der Fall: Die 31-jährige Angeklagte leidet an einer chronischen Schizophrenie und ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Vor allem dann, wenn sie die vom Arzt verschriebenen Medikamente entweder gar nicht oder nur unregelmäßig einnimmt, neigt sie zur Begehung von Vermögensdelikten. Wegen einer erneut von ihr begangenen Tat stand die Frau gestern wieder einmal vor Gericht und musste diesmal die Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe befürchten. Der Fall sorgte auch in der hiesigen Presse für Aufsehen, wie der nachfolgende Bericht der Lüdenscheider Nachrichten vom 22.10.2010 zeigt:
Die Entscheidung: Auf meinen Vorschlag hin kam die Angeklagte noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon. Ihr wurde - ebenfalls auf mein Anraten hin - die Weisung erteilt, von nun an regelmäßig Medikamente gegen ihre psychische Erkrankung (chronische Schizophrenie) einzunehmen, damit sich die Gefahr der Wiederholung von Straftaten deutlich verringert. Es bleibt zu hoffen, dass sich die achtfach vorbestrafte Frau an diese Weisung hält und von nun an ein straffreies Leben führt.
Amtsgericht Lüdenscheid, Urteil vom 21.10.2010 - 52 Ds 58/09