12.
Oktober 2010
ARBEITSRECHT:
SCHÜTZEN SIE SICH VOR SPIONAGE-SOFTWARE!
Beitrag verfasst von:Rechtsanwalt Torsten Sonneborn
Immer häufiger setzen
Arbeitgeber Spionage-Software ein, um ihre Mitarbeiter
auszuschnüffeln. Dies belegen die Absatzzahlen der
Softwarehersteller. In einem besonders drastischen Fall
hatte der US-Konzern Honeywell tausende deutsche Mitarbeiter mit Hilfe
der Software "EnCase" überwacht. Das Unternehmen hatte das
Programm installiert, um die Arbeitsplatzrechner der
Beschäftigten beliebig ausforschen zu können. Ein mit
der Sache befasstes Arbeitsgericht hat inzwischen festgestellt, dass
dadurch Mitbestimmungsrechte verletzt wurden. Zum Glück
können sich Arbeitnehmer mit realtiv einfachen Mitteln gegen
Spionage-Software zu Wehr setzen.
Die Anzeichen für den Einsatz von Spionage-Software können vielfältig sein: Der Computer läuft plötzlich ungewöhnlich langsam, insbesondere beim Surfen im Internet. Der Rechner verbindet sich selbständig mit dem Internet. Die Firewall meldet laufend, dass Programme versuchen, eine Verbindung mit dem Internet herzustellen. Der Browser öffnet Fenster, die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der besuchten Webseite stehen. Manche Spionage-Programme werden auch vom Task-Manager in der Liste der aktiven Programme angezeigt.
Auf dem Markt werden mittlerweile eine ganze Reihe von sog. Anti-Spionage-Programmen angeboten. Mit Hilfe dieser Software wird der eigene Rechner gesichert und den Spionen der Zutritt verwehrt. Auch wenn keines der Anti-Kontrollprogramme einen lückenlosen Schutz gegen den schnüffelnden Arbeitgeber bietet, kann sich der Einsatz als lohnenswert erweisen. Bevor man sich hierzu entschließt sollte allerdings der Betriebsrat eingeweiht oder der Rechtsrat eines Anwalts eingeholt werden, denn es darf nicht vergessen werden, dass es sich bei den Arbeitsplatzrechnern um das Eigentum des Arbeitgebers handelt, mit dem nicht nach Belieben verfahren werden darf. Vor der unfachmännischen Deinstallation einer Spionage-Software kann im übrigen nur gewarnt werden, denn in vielen Fällen repariert sich das Programm beim nächsten Neustart selbst, um die Schnüffeltätigkeit im Dienste des Arbeitgebers ungehindert fortzusetzen.
Die Anzeichen für den Einsatz von Spionage-Software können vielfältig sein: Der Computer läuft plötzlich ungewöhnlich langsam, insbesondere beim Surfen im Internet. Der Rechner verbindet sich selbständig mit dem Internet. Die Firewall meldet laufend, dass Programme versuchen, eine Verbindung mit dem Internet herzustellen. Der Browser öffnet Fenster, die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der besuchten Webseite stehen. Manche Spionage-Programme werden auch vom Task-Manager in der Liste der aktiven Programme angezeigt.
Auf dem Markt werden mittlerweile eine ganze Reihe von sog. Anti-Spionage-Programmen angeboten. Mit Hilfe dieser Software wird der eigene Rechner gesichert und den Spionen der Zutritt verwehrt. Auch wenn keines der Anti-Kontrollprogramme einen lückenlosen Schutz gegen den schnüffelnden Arbeitgeber bietet, kann sich der Einsatz als lohnenswert erweisen. Bevor man sich hierzu entschließt sollte allerdings der Betriebsrat eingeweiht oder der Rechtsrat eines Anwalts eingeholt werden, denn es darf nicht vergessen werden, dass es sich bei den Arbeitsplatzrechnern um das Eigentum des Arbeitgebers handelt, mit dem nicht nach Belieben verfahren werden darf. Vor der unfachmännischen Deinstallation einer Spionage-Software kann im übrigen nur gewarnt werden, denn in vielen Fällen repariert sich das Programm beim nächsten Neustart selbst, um die Schnüffeltätigkeit im Dienste des Arbeitgebers ungehindert fortzusetzen.