08.
Oktober 2010
WINTERREIFENpflicht
- bald ÄNDERUNG DER StVO?
Beitrag verfasst von:Rechtsanwalt Dirk Löber
Bisher
waren die Vorschriften zur Bereifung bei Schnee und
Matsch zu
unbestimmt. Gerügt hatte dies das Oberlandesgericht Oldenburg
(Urteil vom 09.07.2010), indem es die Vorschrift des
2 Absatz 3a Straßenverkehrsordnung (StVO) für nicht
verfassungsgemäß erklärte.
Hierüber hatten wir in
diesem Blog bereits am 23.09.2010 sehr ausführlich berichtet: Keine generelle
Winterreifenpflicht. Der
Gesetzgeber will die Entscheidung des Oberlandesgericht Oldenburg nun
zum Anlass nehmen, eine klare Winterreifenpflicht
einzuführen. Verkehrsminister Ramsauer kündigte eine
Gesetzesänderung an, die noch vor Beginn des Winters in Kraft
treten soll.
Ramsauer (CSU) will so schnell wie möglich für Rechtssicherheit in Sachen Winterreifen sorgen. Der Minister kündigte in der „Bild“-Zeitung eine umgehende Änderung der Straßenverkehrsordnung an. „Wir müssen schnell handeln“, sagte er gegenüber der "Bild"-Zeitung und erklärte weiterhin: „Übergangsweise werden wir eine konkrete Winterreifenpflicht verankern.“ Die soll bis zum Erlass einer einheitlichen EU-Vorschrift gelten. Als Winterreifen gelten zunächst solche Reifen, die von der Industrie mit entsprechenden Bezeichnungen oder Symbolen versehen sind. Auch sog. "Allwetterreifen" zählen hierzu. Bisher waren Winterreifen an den Buchstaben M+S oder einem Schneeflockensymbol zu erkennen. Der Verkehrsminister will zu einem späteren Zeitpunkt auch noch genau festlegen, was ein Winterreifen im Einzelnen leisten muss. Bisher fehlt hierzu eine gesetzliche Regelung. Da es sich bei der Straßenverkehrsordnung nicht um ein förmliches Gesetz, sondern um eine Rechtsverordnung handelt, kann Ramsauer die Änderung ohne Beteiligung des Bundestags veranlassen. Lediglich der Bundesrat muss zustimmen. Deshalb will sich Ramsauer bei der Verkehrsministertagung in Erfurt mit seinen Länderkollegen abstimmen.
Ramsauer (CSU) will so schnell wie möglich für Rechtssicherheit in Sachen Winterreifen sorgen. Der Minister kündigte in der „Bild“-Zeitung eine umgehende Änderung der Straßenverkehrsordnung an. „Wir müssen schnell handeln“, sagte er gegenüber der "Bild"-Zeitung und erklärte weiterhin: „Übergangsweise werden wir eine konkrete Winterreifenpflicht verankern.“ Die soll bis zum Erlass einer einheitlichen EU-Vorschrift gelten. Als Winterreifen gelten zunächst solche Reifen, die von der Industrie mit entsprechenden Bezeichnungen oder Symbolen versehen sind. Auch sog. "Allwetterreifen" zählen hierzu. Bisher waren Winterreifen an den Buchstaben M+S oder einem Schneeflockensymbol zu erkennen. Der Verkehrsminister will zu einem späteren Zeitpunkt auch noch genau festlegen, was ein Winterreifen im Einzelnen leisten muss. Bisher fehlt hierzu eine gesetzliche Regelung. Da es sich bei der Straßenverkehrsordnung nicht um ein förmliches Gesetz, sondern um eine Rechtsverordnung handelt, kann Ramsauer die Änderung ohne Beteiligung des Bundestags veranlassen. Lediglich der Bundesrat muss zustimmen. Deshalb will sich Ramsauer bei der Verkehrsministertagung in Erfurt mit seinen Länderkollegen abstimmen.