04.
Oktober 2010
FAMILIENRECHT:
Neue LEITLINIE ZUR DÜSSELDORFER TABELLE
Beitrag verfasst von:Rechtsanwalt Dirk Löber
Die Familiensenate
des
Oberlandesgerichts Düsseldorf haben die für ihren
Oberlandesgerichtsbezirk geltenden Leitlinien
zur Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung zum 01.09.2010
angepasst. Die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle
sind
zwischen den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf
mit dem Ziel abgestimmt worden, eine möglichst
einheitliche
Rechtsprechung zu gewährleisten. Die Leitlinien
ergänzen und
konkretisieren mit ausschließlicher Geltung für den
Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf
die Düsseldorfer
Tabelle.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten und wird in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt lediglich eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Unterhaltsbedarf ist nicht immer identisch mit den Zahlbetrag. Abweichungen können sich inbesondere bei einer größeren / geringeren Anzahl von Unterhaltsberechtigten ergeben, weil dann mitunter Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere / höhere Gruppen angemessen sind.
Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.01.2010
Leitlinien des OLG Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.09.2010
Leitlinien des OLG Hamm zur Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.01.2010
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten und wird in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt lediglich eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Unterhaltsbedarf ist nicht immer identisch mit den Zahlbetrag. Abweichungen können sich inbesondere bei einer größeren / geringeren Anzahl von Unterhaltsberechtigten ergeben, weil dann mitunter Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere / höhere Gruppen angemessen sind.
Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.01.2010
Leitlinien des OLG Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.09.2010
Leitlinien des OLG Hamm zur Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.01.2010