01.
September 2010
Beitrag verfasst von:
Rechtsanwalt Dirk Löber
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvR 1447/10
VERFASSUNGSBESCHWERDE
GEGEN VIDEOBEWEIS ERFOLGLOS
Beitrag verfasst von:Rechtsanwalt Dirk Löber
Als
Fachanwalt für
Strafrecht bearbeite ich täglich
Bußgeldangelegenheiten.
Problematisch erweist sich dabei immer wieder die Frage, ob und
inwieweit Videoaufnahmen bei Verkehrsverstößen als
Beweismittel zulässig sind. Die Rechtsprechung hierzu war
bislang
sehr uneinheitlich. Nunmehr hat sich auch das Bundesverfassungsgericht
mit dieser Frage beschäftigt und die Verfassungsbeschwerde
eines
Verkehrsteilnehmers zurückgewiesen, der wegen
fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen
Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr zu einer
Geldbuße verurteilt wurde:
Die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Bildaufnahmen dieser Art stellen zwar regelmäßig einen Eingriff in das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs und damit der Schutz von Rechtsgütern mit erheblichem Gewicht, rechtfertigt allerdings eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvR 1447/10