13.
September 2010
Beitrag verfasst von:
Rechtsanwalt Dirk Löber
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich auf Anfrage bundesweit tätig und übernehme auch gerne Pflichtverteidigungen.
In den Fällen der notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch über keinen von ihm gewählten Verteidiger (Wahlverteidiger) verfügt. Der Pflichtverteidiger wird aus Mitteln der Staatskasse bezahlt und erhält nur reduzierte Gebühren. Manche Kolleginnen und Kollegen sind genau aus diesem Grund nicht bereit, als Pflichtverteidiger vor Gericht tätig zu sein. Ich zähle nicht zu diesen Rechtsanwälten, sondern sehe es schon seit jeher als meine Pflicht an, auch wirtschaftlich schwachen Mandanten als Strafverteidiger tatkräftig zur Seite zu stehen. Wenn ich einen Fall als Pflichtverteidiger übernehme, trete ich selbstverständlich mit gleichem kämpferischen und zeitlichen Einsatz für die Interessen meines Mandanten ein wie in allen anderen Fällen auch. Darauf gebe ich Ihnen mein Wort!

Das Gesetz gibt Ihnen das Recht, sich selbst einen Strafverteidiger Ihrer Wahl zu suchen, der sich dann gegenüber dem Gericht melden und seine Bestellung beantragen wird. Mein dringender Rat lautet deshalb:
Rufen Sie mich an!
Ich übernehme selbstverständlich Pflichtverteidigungen in meinem eigenen Landgerichtsbezirk (Landgericht Hagen, Amtsgericht Lüdenscheid, Amtsgericht Altena, Amtsgericht Plettenberg, Amtsgericht Meinerzhagen, Amtsgericht Iserlohn, Amtsgericht Schwerte, Amtsgericht Schwelm, Amtsgericht Wetter) sowie den angrenzenden Gerichtsbezirken (Landgericht Dortmund, Landgericht Bochum, Landgericht Siegen u.s.w.).
STRAFRECHT:
FREIE WAHL DES PFLICHTVERTEIDIGERS
Beitrag verfasst von:Rechtsanwalt Dirk Löber
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich auf Anfrage bundesweit tätig und übernehme auch gerne Pflichtverteidigungen.
In den Fällen der notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch über keinen von ihm gewählten Verteidiger (Wahlverteidiger) verfügt. Der Pflichtverteidiger wird aus Mitteln der Staatskasse bezahlt und erhält nur reduzierte Gebühren. Manche Kolleginnen und Kollegen sind genau aus diesem Grund nicht bereit, als Pflichtverteidiger vor Gericht tätig zu sein. Ich zähle nicht zu diesen Rechtsanwälten, sondern sehe es schon seit jeher als meine Pflicht an, auch wirtschaftlich schwachen Mandanten als Strafverteidiger tatkräftig zur Seite zu stehen. Wenn ich einen Fall als Pflichtverteidiger übernehme, trete ich selbstverständlich mit gleichem kämpferischen und zeitlichen Einsatz für die Interessen meines Mandanten ein wie in allen anderen Fällen auch. Darauf gebe ich Ihnen mein Wort!
Haben Sie vom Gericht ein Schreiben folgenden Inhalts erhalten?
Dann warten Sie nicht ab, bis das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnet.
Das Gesetz gibt Ihnen das Recht, sich selbst einen Strafverteidiger Ihrer Wahl zu suchen, der sich dann gegenüber dem Gericht melden und seine Bestellung beantragen wird. Mein dringender Rat lautet deshalb:
Rufen Sie mich an!
Ich übernehme selbstverständlich Pflichtverteidigungen in meinem eigenen Landgerichtsbezirk (Landgericht Hagen, Amtsgericht Lüdenscheid, Amtsgericht Altena, Amtsgericht Plettenberg, Amtsgericht Meinerzhagen, Amtsgericht Iserlohn, Amtsgericht Schwerte, Amtsgericht Schwelm, Amtsgericht Wetter) sowie den angrenzenden Gerichtsbezirken (Landgericht Dortmund, Landgericht Bochum, Landgericht Siegen u.s.w.).