06.
September 2010
Beitrag verfasst von:
Rechtsanwalt Dirk Löber
DER
FALL "BRUNNER" AUS DER FERNE BETRACHTET
Beitrag verfasst von:Rechtsanwalt Dirk Löber
Das Urteil
im Prozess um den
Tod von Dominik Brunner ist gesprochen. Brunner hatte sich am
12.09.2009 schützend vor vier Schüler gestellt, die
von den
damals 18 und 17 Jahre alten Markus S. und Sebastian L. in einer S-Bahn
beleidigt und bedroht wurden. Auf dem Bahnsteig wurde Dominik Brunner
von den beiden jungen Männern brutal niedergeprügelt.
Er erlitt
insgesamt 22 schwere Verletzungen durch Tritte und Hiebe. Unmittelbare
Todesursache war allerdings ein Kammerflimmern seines
vorgeschädigten Herzens. Das Urteil: Markus S. muss wegen
Mordes
neun Jahre und zehn Monate in Jugendhaft, der Mitangeklagte Sebastian
L. wegen Körperverletzung mit Todesfolge sieben Jahre. Mit
diesem
Strafmaß blieb das Gericht leicht unter der Forderung der
Staatsanwaltschaft.
Ich habe den Prozess auch nur in den Medien verfolgt und erlaube mir deshalb keine Bewertung der richterlichen Entscheidung. Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht gehe ich jedoch davon aus, dass die Verteidiger der beiden Angeklagten gegen das heutige Urteil Revision einlegen werden. Der bislang spektakulärste Fall dieses Jahres brachte im Laufe der Verhandlung manche Überraschung zu Tage und ließ womöglich die eine oder andere Frage offen. Unbestritten ist, dass das Opfer ein ungewöhnliches Maß an Zivilcourage zeigte. Fakt ist aber auch, dass Brunner den ersten Schlag gesetzt hat. Die Staatsanwaltschaft muss sich die Frage gefallen lassen, warum in dem von ihr bekannt gegebenen Obduktionsbericht von Brunners Herzfehler keine Rede war. Viele der insgesamt rund 50 vernommenen Zeugen widersprachen entweder sich selbst oder einander. Sie sagten vor Gericht anderes aus als bei den Ermittlungsbeamten der Polizei. Manche Zeugen konnten sich gar nicht mehr erinnern. Aus diese Zeugenaussagen einen verlässlichen Sachverhalt zu konstruieren, war für das Gericht sicherlich eine schwere Aufgabe.
Ich kann - aus der Ferne betrachtet - nur hoffen, dass das heutige Urteil ausschließlich auf einer neutralen strafrechtlichen Beurteilung der Faktenlage beruht und nicht der Versuch unternommen wurde, ein richterliches Plädoyer für die Zivilcourage zu verfassen. Letzters ist nicht die Aufgabe der Strafgerichtsbarkeit.
Ich habe den Prozess auch nur in den Medien verfolgt und erlaube mir deshalb keine Bewertung der richterlichen Entscheidung. Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht gehe ich jedoch davon aus, dass die Verteidiger der beiden Angeklagten gegen das heutige Urteil Revision einlegen werden. Der bislang spektakulärste Fall dieses Jahres brachte im Laufe der Verhandlung manche Überraschung zu Tage und ließ womöglich die eine oder andere Frage offen. Unbestritten ist, dass das Opfer ein ungewöhnliches Maß an Zivilcourage zeigte. Fakt ist aber auch, dass Brunner den ersten Schlag gesetzt hat. Die Staatsanwaltschaft muss sich die Frage gefallen lassen, warum in dem von ihr bekannt gegebenen Obduktionsbericht von Brunners Herzfehler keine Rede war. Viele der insgesamt rund 50 vernommenen Zeugen widersprachen entweder sich selbst oder einander. Sie sagten vor Gericht anderes aus als bei den Ermittlungsbeamten der Polizei. Manche Zeugen konnten sich gar nicht mehr erinnern. Aus diese Zeugenaussagen einen verlässlichen Sachverhalt zu konstruieren, war für das Gericht sicherlich eine schwere Aufgabe.
Ich kann - aus der Ferne betrachtet - nur hoffen, dass das heutige Urteil ausschließlich auf einer neutralen strafrechtlichen Beurteilung der Faktenlage beruht und nicht der Versuch unternommen wurde, ein richterliches Plädoyer für die Zivilcourage zu verfassen. Letzters ist nicht die Aufgabe der Strafgerichtsbarkeit.