12. Januar 2011
TROTZ
FREISPRUCH: FAMILIÄRE SITUATION WEITER UNGEKLÄRT!
Beitrag verfasst von:Rechtsanwalt Dirk Löber
Wie dem Blogeintrag vom 06.01.2011 zu entnehmen ist [Blogeintrag lesen], wurde meine Mandantin im sog. Lüdenscheider Shaken-Baby-Prozess am 04.01.2011 vom Amtsgericht Lüdenscheid freigesprochen. Gegenwärtig setze ich mich dafür ein, dass die vom Jugendamt angeordnete Trennung von Eltern und Kind zumindest gelockert wird. Zur Zeit sieht sich die Familie nur am Wochenende! Werktags lebt meine Mandantin zusammen mit ihrem Sohn in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Iserlohn, während sich der Vater allein in der Familienwohnung aufhält.
Über meine Bemühungen und die aus meiner Sicht unverständliche Haltung des Jugendamtes hat inzwischen auch die Lokalpresse ausführlich berichtet. In dem Bericht der Lüdenscheider Nachrichten vom heutigen Tage heißt es hierzu:

P.S.: Bem Zeitungsartikel ist auch zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen Berufung gegen das am 04.01.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lüdenscheid eingelegt hat. Der Lüdenscheider Shaken-Baby-Prozess geht damit in die zweite Runde!