24. August 2011
VIER
JAHRE UNBEMERKT IN DIE KASSE GEGRIFFEN?
Beitrag verfasst von:Rechtsanwalt Dirk Löber
Können Sie sich vorstellen, dass der Buchhalter einer hiesigen Wohnungsgesellschaft vier Jahre lang unbemerkt in die Kasse seines Arbeitgebers greift und dabei ungefähr 400.000,00 EUR an die Seite schafft? Ein Schöffe des Amtsgerichts Lüdenscheid konnte sich dies gestern nicht vorstellen, als sich mein Mandant wegen gewerbsmäßiger Untreue in 100 Fällen zu verantworten hatte: "Dass so etwas vier Jahre unentdeckt bleiben konnte, ist mir ein Rätsel." Obwohl mein Mandant eine Selbstanzeige erstattete und sich um eine Wiedergutmachung des Schadens bemüht, wurde er nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ich habe bereits Berufung eingelegt, so dass sich nun das Landgericht Hagen in nächster Instanz mit der Sache zu befassen hat. In der Lokalpresse wurde umfangreich über diesen spektakulären Fall berichtet. Exemplarisch kann insoweit auf den heutigen Bericht in der Westfälischen Rundschau verwiesen werden:
Amtsgericht Lüdenscheid, Urteil vom 23.08.2011 - 70 Ls - 717 Js 349/10-20/11

