27. Juli 2011
VERFAHREN
GEGEN UNGLÜCKSFAHER EINGESTELLT!
Beitrag verfasst von:Rechtsanwalt Dirk Löber
Meinem Mandanten ist vorgeworfen worden, am Morgen des 01.10.2010 gegen 7.20 Uhr mit seinem Pkw grob verkehrswidrig und rücksichtslos einen schweren Unfall verursacht zu haben, bei dem der Unfallgegner schwere Verletzungen erlitt. Der linke Unterschenkel des Geschädigten musste inzwischen amputiert werden. In der Hauptverhandlung, die gestern beim Amtsgericht Lüdenscheid stattfand, musste der Angeklagte eine empfindliche Bestrafung befürchten. Außerdem drohte ihm eine Entziehung der Fahrerlaubnis.
Mit meiner Hilfe kam es stattdessen zu einer Einstellung des Strafverfahrens. Wie dem Zeitungsbericht der Lüdenscheider vom heutigen Tage zu entnehmen ist, habe ich mich erfolgreich um einen sog. Täter-Opfer-Ausgleich bemüht. Gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 3.000,00 EUR an das Opfer wird das Strafverfahren endgültig eingestellt werden. Außerdem behält mein Mandant seine Fahrerlaubnis.

Amtsgericht Lüdenscheid - 51 Ds-613 Js 316/10-36/11

